Der DRC ist Mitglied im Verband für das Deutsche Hundewesen https://www.vdh.de/home/ , in der Fédération Cynologique Internationale https://fci.be/de/ und im Deutschen Jagdgebrauchshundeverband https://www.jghv.de/ .
Vor der Zuchtzulassung beim DRC müssen zahlreiche Untersuchungen durchgeführt werden. Dazu gehören unter anderem das Röntgen auf Hüftdysplasie (HD) und Ellenbogendysplasie (ED) sowie die darauffolgende Auswertung durch einen vom DRC bestimmten Gutachter. Die Augen der Hunde werden von einem zugelassenen DRC-Augenarzt auf Katarakt, Retinadysplasie und progressive Retinaatrophie (PRA) überprüft. Auch wird eine DNA- Analyse/ Gentest durchgeführt. Der Gentest dient der eindeutigen Identitätsbestätigung von Hunden durch die Erstellung eines sogenannten DNA-Profils. Dieses Profil liefert verlässliche Informationen zur Abstammung sowie zum Verwandtschaftsgrad. Zur Zucht werden ausschließlich Golden Retriever zugelassen, die über gesunde Hüften und Ellenbogen verfügen, frei von Augenerkrankungen und Krankheiten sind.
Es muss außerdem nachgewiesen werden, dass die Tiere nicht nur durch ihr äußeres Erscheinungsbild überzeugen, sondern auch charakterlich stabil und unempfindlich gegenüber Stresssituationen wie Schüssen sind. Hündinnen dürfen frühestens ab einem Alter von zwei Jahren für die Zucht eingesetzt werden. Dabei ist die Anzahl der Würfe auf höchstens vier pro Leben begrenzt, wobei vorgeschriebene Pausen zur Erholung zwischen den Würfen eingehalten werden müssen. Mit Erreichen des achten Lebensjahres scheiden sie automatisch aus der Zucht aus.




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